Italienische Bußgeldwelle – was hat es damit auf sich?

Italien wird zu dieser Zeit tausende Bußgeldbescheide versenden – an deutsche Fahrzeughalter. Aber wie kam es dazu?

Deutsche Fahrzeughalter- und Fahrer, die in diesem und im vergangenen Jahr Urlaub in Italien gemacht und dort nachgewiesen gegen Verkehrsregeln verstoßen haben, wurden bislang größtenteils noch nicht zur Rechenschaft gezogen. Ab sofort können sie wieder belangt werden und müssen nun mit dem Eingang eines Bußgeldbescheides aus Italien rechnen.

Wie kam es zu dieser zeitlichen Verzögerung der Bußgeldbescheide?

Hintergrund dessen ist eine Auseinandersetzung rechtlicher Art zwischen dem Kraftfahrtbundesamt und den italienischen Behörden. Das Kraftfahrtbundesamt hatte Italien schwere Datenschutzverstöße vorgeworfen. Die italienischen Behörden sollen für Verkehrsverstöße Daten beim Kraftfahrtbundesamt abgerufen und diese in Wirklichkeit für andere Verfahren verwendet haben. Folge dessen war, dass das Kraftfahrtbundesamt seit Aufkommen des Verdachtes im Juni 2023 keine Daten von deutschen Fahrzeughaltern mehr an die italienischen Behörden herausgegeben hat. Dies führte dazu, dass die italienischen Behörden ihre Bußgeldverfahren nicht weiter verfolgen konnten.

Was hat sich nun getan, dass die Verstöße wieder verfolgt werden können?

Der Streit im Hinblick auf den Datenaustausch ist beigelegt. Die Länder haben sich inzwischen über Art und Umfang des weiteren Austauschs von Halter- und Fahrzeugdaten geeinigt. Angelaufene Bußgeldverfahren können nun also wieder verfolgt werden; das Kraftfahrtbundesamt hat die Blockierung der Datenweitergabe inzwischen aufgehoben.

Wie werden italienische Bußgelder in Deutschland vollstreckt?

Für viele Deutsche stellt sich nun die Frage, was sie zu tun haben, wenn ein solcher Bußgeldbescheid aus Italien in ihrem Briefkasten landet. Ignorieren sollten Sie ihn in keinem Fall. Auch sollte auf im Bescheid gesetzte Fristen geachtet werden.

Die italienischen Behörden treten Ansprüche auf Zahlung aus Bescheiden gegen die Verkehrssünder an das deutsche Bundesamt für Justiz ab. Dieses leitet dann in Deutschland die Vollstreckungsmaßnahmen ein.


Gibt es Ausnahmen von der Vollstreckung?

Tatsächlich ja. Das länderübergreifende Verfahren der Abtretung von Ansprüchen kostet nicht nur Geld, sondern auch Ressourcen. Folge dessen ist, dass Bußgelder nur ab einem Betrag von 70,00 € verfolgt werden. Sollte sich Ihr Verkehrsverstoß auf einen Betrag unterhalb dieser Grenze belaufen, haben Sie Glück und müssen mit keiner weiteren Verfolgung rechnen.


Wichtig: italienische Behörden handeln nicht ausschließlich über die Abtretung der Ansprüche an deutsche Behörden. Es kommt nicht selten dazu, dass italienische Kommunen Bußgelder gegen deutsche Fahrzeughalter mithilfe von Inkassounternehmen eintreiben. Folge dessen ist der zusätzliche Anfall von Inkassogebühren, die dem Betroffenen auferlegt werden. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, ist es ratsam, einen Anwalt aufzusuchen. Dieses Vorgehen ist rechtlich nämlich nicht unbedenklich. Auch, wenn der Bußgeldbescheid seine Richtigkeit hat, sollten Sie zumindest die überhöhten Inkassogebühren nicht akzeptieren.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an. Wir kümmern uns mit Präzision um Ihre verkehrsrechtliche Angelegenheiten und prüfen Ihre Rechte und Möglichkeiten – 0511 357 668 90.

 

Ist der Anspruch der italienischen Behörden bereits verjährt?

Sie sollten ebenfalls prüfen lassen, ob der gegen Sie geltend gemachte Anspruch unter Umständen bereits verjährt ist. Die Wahrscheinlichkeit ist eher gering; einer Prüfung dessen sollte man sich indes nicht entziehen. Auch in Italien wird – wie in Deutschland – zwischen der Vollstreckungs- und der Verfolgungsverjährung unterschieden. In den hier beschriebenen Fällen ist die Verfolgungsverjährung zu prüfen. Diese beträgt 360 Tage und beginnt mit der Begehung des Verkehrsverstoßes zu laufen. Ist der Bußgeldbescheid also nicht innerhalb von 360 Tagen seit Begehung der Ordnungswidrigkeit bei Ihnen eingegangen, können Sie den Einwand der Verjährung geltend machen.

Wichtig: bei der Verjährung handelt es sich um ein sog. Einrede. Das bedeutet, dass sie nicht von Amts wegen Berücksichtigung findet, sondern von Ihnen als Betroffenem vorgebracht werden muss, um Wirkung zu entfalten.

 

Sie fragen sich, ob der gegen Sie geltend gemachte Anspruch bereits verjährt ist? Wir prüfen das für Sie – rufen Sie uns gerne an!

 

Einspruch einlegen

Zu beachten ist ferner, dass auch hier Fehler im Verfahren unterlaufen können, die die Einstellung des Verfahrens zur Folge haben können. Wie in älteren Beiträgen bereits erwähnt, ist es bei Bußgeldbescheiden und anderen ordnungswidrigkeitsrechtlichen Maßnahmen immer ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen. Bußgeldbescheide sind in vielen Fällen fehlerbehaftet. Auch gegen italienische Bußgeldbescheide kann problemlos Einspruch eingelegt werden.

 

Was gibt es noch zu beachten?

Sofern Sie sich sicher sind, dass der Bescheid sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach seine Richtigkeit hat und Sie diesen ohne anwaltliche Beratung begleichen möchten, sollten Sie so schnell wie möglich eine Zahlung zu leisten. Denn: wer innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides zahlt, kann in der Regel 30% Rabatt abziehen. Hierbei handelt es sich um eine italienische Besonderheit, die auch den deutschen Verkehrssündern zu Gute kommt.

 

Noch Fragen? Rufen Sie uns gerne an!

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