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Verkehrsrecht Hannover | GOLLING Rechtsanwaltskanzlei

Verkehrsstrafrecht

Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren

Symbolbild: Polizeiwagen mit Blaulicht, Verkehrsstrafrecht

Strafanzeige? Führerschein in Gefahr? Wir stehen an Ihrer Seite.

Wenn aus einem Verkehrsverstoß eine Straftat wird, drohen weitreichende Konsequenzen: Führerscheinentzug, Geldstrafe, Punkte, MPU – oder sogar Freiheitsstrafe. Das Verkehrsstrafrecht ist kein Bagatellbereich. Bereits der Vorwurf allein kann existenzbedrohend sein – insbesondere für Berufskraftfahrer, Pendler oder Selbstständige.

Die Verurteilung im Zusammenhang mit einer verkehrsrechtlichen Straftat kann sich zudem auf den Versicherungsschutz der eigenen Haftpflicht- oder Fahrzeugversicherung auswirken. Zum Teil hohe Regressforderungen der Versicherungen sind die Folge.

Als erfahrene Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht vertreten wir Mandanten bundesweit, die mit strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr konfrontiert sind – schnell, diskret und mit klarem Fokus auf Vermeidung dauerhafter Folgen.

Was ist das Verkehrsstrafrecht?

Das Verkehrsstrafrecht ist ein Teilbereich des Strafrechts und befasst sich mit Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs oder der Teilnahme am Straßenverkehr stehen. Es findet sich überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB), daneben in spezialgesetzlichen Regelungen wie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Bild mit Gesetzestexten zum Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrechtliche Delikte

  • Alkohol ab 1,1 Promille beim Autofahren = absolute Fahruntüchtigkeit
  • Ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen = relative Fahruntüchtigkeit
  • Konsequenzen: Führerscheinentzug, Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkte, MPU

  • Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten mit konkreter Gefahr
  • z. B. Alkohol am Steuer, Rotlichtverstoß, Überholen trotz Gegenverkehr
  • Auch bei Personenschäden relevant

  • Unfallbeteiligte dürfen sich nicht einfach vom Ort des Geschehens entfernen
  • Schon geringe Blechschäden können strafbar sein
  • Führerscheinentzug und Vorstrafe möglich

  • z. B. dichtes Auffahren, Ausbremsen, aggressive Gestik
  • Häufig durch Dashcam oder Zeugenaussagen nachweisbar

  • Bei Unfällen mit Verletzten oder Toten
  • Strafbarkeit auch bei geringem Eigenverschulden möglich
  • Häufig mit zivilrechtlicher Haftung verbunden

  • Straftat bei Fahren trotz entzogener oder nie erworbener Fahrerlaubnis
  • Auch bei abgelaufener ausländischer Fahrerlaubnis relevant

  • Bereits der Nachweis von THC, Kokain, Amphetamin etc. im Blut kann genügen
  • Führerscheinentzug und MPU sind meist die Folge

Welche Strafen drohen im Verkehrsstrafrecht?

Symbolbild:

Trunkenheit (§ 316 StGB)

Strafe: Geld- oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
Weitere Folgen: Entziehung der Fahrerlaubnis, MPU

Gefährdung (§ 315c StGB)

Strafe: Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
Weitere Folgen: Fahrverbot, Punkte

Unfallflucht (§ 142 StGB)

Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
Weitere Folgen: Entziehung der Fahrerlaubnis, Punkte

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Strafe: Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
Weitere Folgen: keine Neuerteilung möglich

Fahrlässige Körperverletzung

Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
Weitere Folgen: Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen

Wie wir Sie als Verteidiger im Verkehrsstrafrecht unterstützen

Ein frühzeitiger anwaltlicher Beistand ist entscheidend. Schweigen Sie gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft und kontaktieren Sie zuerst einen Anwalt. Wir bieten Ihnen:
  • Akteneinsicht und rechtliche Bewertung der Vorwürfe
  • Individuelle Verteidigungsstrategie – abgestimmt auf Ihre Situation
  • Vermeidung von Fahrverbot oder Führerscheinentzug, wenn möglich
  • Strafmilderung durch Einlassung oder Täter-Opfer-Ausgleich
  • Vermeidung eines Strafverfahrens (z. B. Einstellung nach § 153a StPO)
  • Vertretung vor Gericht, Bußgeldstelle oder Staatsanwaltschaft
Besonders bei Ersttätern oder bei beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein ist oft eine Lösung ohne Hauptverhandlung oder ohne Entzug der Fahrerlaubnis möglich.

Tipps bei strafrechtlicher Anzeige im Straßenverkehr

  • Schweigen ist Ihr gutes Recht – keine Aussagen bei Polizei oder Unfallgegner
  • Nichts unterschreiben ohne anwaltliche Prüfung
  • Frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen
  • Alle Unterlagen (Anzeige, Vorladung, Bußgeldbescheid) aufbewahren
  • Ruhig bleiben – nicht jeder Vorwurf führt automatisch zur Verurteilung
Strafrecht im Straßenverkehr ist keine Bagatelle – wir sorgen dafür, dass Sie nicht überrollt werden.

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