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Autokauf · KFZ-Vertragsrecht

Schwerpunkte im KFZ-Vertragsrecht

Schwerpunktbereiche unserer anwaltlichen Tätigkeiten im Bereich des Kfz-Vertragsrechts bilden:

  • der Neuwagen-Kaufvertrag
  • der Gebrauchtwagen-Kaufvertrag
  • der Leasingvertrag
  • die Überprüfung von allgemeinen Vertragsbedingungen
  • die Erstellung von Verträgen
  • Kfz-Auktionen
  • die Werbung
  • Minderung, Schadensersatz, Garantie
  • die Fahrzeugfinanzierung
  • Gewährleistung Rücktritt
  • der Verkauf ins EU- und nicht EU-Ausland
  • EU-Reimporte
Symbolbild für KFZ-Vertragsrecht

Der PKW-Kaufvertrag: Worauf Käufer und Verkäufer unbedingt achten sollten

Der Kauf oder Verkauf eines Autos ist ein Geschäft mit erheblichen finanziellen und rechtlichen Auswirkungen. Der PKW-Kaufvertrag ist dabei das zentrale Dokument, das Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Fehlerhafte oder unvollständige Verträge führen immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen – oft vermeidbar. Im Weiteren erfahren Sie, was ein rechtssicherer Kaufvertrag enthalten muss und worauf insbesondere aus verkehrsrechtlicher Sicht zu achten ist.

Warum ein schriftlicher Kaufvertrag unerlässlich ist

Auch wenn ein Autokauf mündlich gültig sein kann, ist ein schriftlicher Kaufvertrag dringend zu empfehlen – aus Beweisgründen und zur rechtlichen Absicherung. Besonders bei Privatverkäufen schützt ein klaformulierter Vertrag beide Seiten vor späteren Streitigkeiten.

Diese Angaben gehören in jeden PKW-Kaufvertrag

Ein vollständiger und rechtssicherer PKW-Kaufvertrag sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Daten des Fahrzeugs:
    Marke, Modell, Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN), Erstzulassung, Kilometerstand, Anzahl der Vorbesitzer, amtliches Kennzeichen (sofern noch zugelassen)
  • Daten der Vertragsparteien:
    Vollständiger Name, Anschrift, Ausweisnummer (optional) von Käufer und Verkäufer
  • Kaufpreis:
    Höhe des Kaufpreises, Währung, Zahlungsart (bar, Überweisung), Datum der Zahlung
  • Übergabezeitpunkt:
    Datum und Uhrzeit der Übergabe, inklusive Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I & II), Schlüssel, ggf. Serviceheft oder Zubehör
  • Bekannte Mängel:
    Konkrete Beschreibung etwaiger Schäden oder technischer Mängel – unbedingt dokumentieren!
  • Ausschluss oder Geltung der Gewährleistung:
    Bei Privatverkäufen kann die Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden („Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“). Fehlt dieser Hinweis, haftet der Verkäufer unter Umständen.
  • Hinweise zur Abmeldung oder Ummeldung:
    Wer meldet das Fahrzeug ab bzw. um? Welche Frist gilt? (z. B. „Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb von 3 Werktagen umzumelden.“)

Die Sachmängelhaftung – häufig unterschätzt

Die sogenannte Sachmängelhaftung (§§ 434 ff. BGB) verpflichtet den Verkäufer zur Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs. Wird im Vertrag kein Ausschluss vereinbart, haftet der Verkäufer für Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden waren – für bis zu 24 Monate (bei gewerblichen Verkäufen).

Wichtig:
Ein allgemeiner Haftungsausschluss schützt nicht vor Ansprüchen wegen arglistig verschwiegener Mängel. Wer z. B. wissentlich einen Unfallschaden verschweigt, haftet trotzdem – auch als Privatverkäufer.

Sonderfall: Verkauf an oder durch Gewerbetreibende

Gewerbliche Verkäufer (z. B. Autohäuser) können die gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtwagen auf nur 12 Monate begrenzen, jedoch nicht ausschließen. Zudem gelten erweiterte Informationspflichten, z. B. über den Kraftstoffverbrauch, CO₂-Ausstoß oder frühere Unfälle.

Rücktritt, Minderung, Schadensersatz: Rechte bei Mängeln

Stellt der Käufer nach Übergabe einen erheblichen Mangel fest, hat er gesetzliche Rechte:
  • Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung)
  • Rücktritt vom Kaufvertrag (bei erheblichen Mängeln und erfolgloser Nachbesserung)
  • Minderung des Kaufpreises
  • Schadensersatz (bei schuldhaftem Verhalten)
Vor einem Rücktritt muss dem Verkäufer aber meist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt werden.

Dokumentationspflichten und Verkehrssicherheit

Wer ein Fahrzeug verkauft, muss sicherstellen, dass alle Unterlagen vollständig sind:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Letzter HU-Bericht
  • Nachweise über Wartung/Reparaturen
  • COC-Papiere bei Importfahrzeugen
Zudem ist der Verkäufer verpflichtet, auf Unfallschäden oder sicherheitsrelevante Mängel ausdrücklich hinzuweisen.

Garantie oder Gewährleistung?

Die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" werden in diesem Bereich umgangssprachlich häufig synonym verwandt. Dies ist jedoch nicht richtig. Der Gesetzgeber und die Gerichte unterscheiden zwischen einer gesetzlichen Gewährleistung, die ggf. vertraglich verändert werden kann und einer zusätzlichen, rein vertraglichen, Garantie. Die daraus folgenden Konsequenzen können - gerade auch im Autohandel - erheblich sein.
Ein sorgfältig erstellter PKW-Kaufvertrag schützt Käufer und Verkäufer vor rechtlichen Problemen. Wer sich an rechtlich geprüfte Vorlagen hält und alle wichtigen Angaben dokumentiert, kann viele Streitigkeiten vermeiden.

Tipp: Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten – insbesondere bei höheren Kaufpreisen, unklaren Mängeln oder Problemen nach der Übergabe.

Sie haben Fragen zum Kaufvertrag, zur Sachmängelhaftung oder wurden getäuscht? Gerne stehen wir Ihnen für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung

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