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Verkehrsrecht Hannover | GOLLING Rechtsanwaltskanzlei

Fahrerlaubnisrecht & MPU

Fahrerlaubnisrecht – Ihr Recht auf Mobilität

Ob Alkohol am Steuer, zu viele Punkte, gesundheitliche Bedenken oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU): Wer mit dem Fahrerlaubnisrecht in Konflikt gerät, riskiert nicht nur das Auto – sondern oft auch die eigene berufliche Existenz.

Als spezialisierte Kanzlei im Verkehrsrecht vertreten wir Mandanten bundesweit in allen Fragen rund um den Entzug der Fahrerlaubnis, einem Fahrverbot, einer MPU oder der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Wir helfen Ihnen, Ihre Mobilität zu bewahren – oder zurückzubekommen.
Grafik mit Punktestand in Flensburg

Was gehört zum Fahrerlaubnisrecht?

Das Fahrerlaubnisrecht umfasst die rechtlichen Regelungen rund um:

  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Verwaltungsrechtliche Maßnahmen der Führerscheinstelle
  • Fahrverbot (§ 25 StVG)
  • Punkte in Flensburg (FAER)
  • MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
  • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Erteilung bei ausländischer Fahrerlaubnis
  • Klärung der Fahreignung bei körperlichen oder psychischen Einschränkungen

Unterschied: Fahrverbot vs. Entziehung der Fahrerlaubnis

Fahrverbot (§ 25 StVG)

  • Dauer: 1–6 Monate
  • Wirkung: Führerschein bleibt erhalten, darf aber nicht genutzt werden
  • Ende: Nach Ablauf der Maßnahme

Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 3 StVG)

  • Dauer: unbegrenzt
  • Wirkung: Fahrerlaubnis erlischt – Neubeantragung notwendig
  • Ende: Wiedererteilung nur nach Antrag, ggf. MPU 
Achtung: Eine Entziehung erfolgt oft durch die Fahrerlaubnisbehörde, nicht nur durch das Gericht – und ist auch ohne Straftat möglich, etwa bei Drogenkonsum oder anderen Zweifeln an der Fahreignung.

Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnisbehörde kann Ihre Fahrerlaubnis entziehen, wenn:

  • eine Alkohol- oder Drogenfahrt vorliegt (auch Fahrrad unter Alkohol!)
  • bei einem Verstoß gegen das BtMG
  • eine MPU angeordnet wird und negativ verläuft oder verweigert wird
  • körperliche oder geistige Mängel festgestellt werden (z. B. neurologische Erkrankungen, Diabetes, Epilepsie)
  • Punkte in Flensburg das Maximum (8 Punkte) erreicht haben
  • bei wiederholtem Verkehrsverstoß (sog. charakterliche Nichteignung)
  • bei Tachomanipulation, Unfallflucht oder Nötigung im Straßenverkehr

MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)

Die "Idiotentest"-Falle? Nicht ohne Anwalt!

Eine MPU wird z. B. angeordnet bei:

  • Alkohol ab 1,6 Promille (auch unterhalb bei Wiederholung oder Unfall)
  • Drogenfahrt oder Besitz von Betäubungsmitteln
  • erheblichem oder wiederholtem Punktestand
  • aggressivem Fahrverhalten (z. B. Nötigung, Unfallflucht)

Wir bereiten Sie gezielt vor:

  • Prüfung der Anordnung
  • Kontakt zu anerkannten Verkehrspsychologen
  • Aktenprüfung und Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • Verhinderung unnötiger Gutachten
  • Begleitung beim Wiedererteilungsverfahren

Punkte in Flensburg – das Fahreignungs-Bewertungssystem

  • ab 1 Punkt: Vormerkung
  • ab 4 Punkten: schriftliche Ermahnung
  • ab 6 Punkten: Verwarnung + Empfehlung zur MPU
  • ab 8 Punkten: Entziehung der Fahrerlaubnis
Wir beraten Sie rechtzeitig zu Punkteabbau, Einspruch gegen Bußgeldbescheide und dem strategischen Umgang mit dem Fahreignungsregister.

Wiedererteilung der Fahrerlaubnis – wir begleiten Sie durch das Verfahren

Nach Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt die Wiedererteilung nicht automatisch. Vielmehr muss ein formeller Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Diese prüft:
  • Fahreignung (ggf. durch Gutachten oder MPU)
  • medizinische Berichte oder Abstinenznachweise
  • evtl. Fahrproben oder theoretische/praktische Prüfung

Wir unterstützen Sie bei:

  • Antragstellung und Fristenüberwachung
  • Kommunikation mit Führerscheinstelle
  • Einholung und Einordnung von Gutachten
  • Durchsetzung bei unzulässiger Verweigerung
  • Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht

Ausländischer Führerschein – Anerkennung, Umschreibung und Probleme

Wir beraten Sie auch bei Fragen zu:
  • Anerkennung EU-Führerscheine in Deutschland
  • Fahren mit Drittstaatenführerschein
  • Probleme bei Umschreibung oder Führerscheintourismus
  • Fahrverbot für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse
 
Je früher Sie sich anwaltlich beraten lassen, desto besser sind die Erfolgschancen – vor allem bei einer MPU oder drohendem Entzug. Wir prüfen Ihre Akten, Ihre Vorgeschichte und Ihre Optionen – individuell, vertraulich und zielgerichtet

Kostenlose Erstberatung | Schnelle Erfolgseinschätzung 0511 - 357 66 890

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