Keine Kostenbescheide bei Parkverstößen, die durch Privatanzeigen aufgedeckt wurden

Amtsgericht Büdingen – Az. 60 OWi 46/23 – Falsch parken hat – sofern man dabei erwischt wird – regelmäßig ein Bußgeld zur Folge. Aber was passiert, wenn das Falschparken durch eine Privatperson beim Ordnungsamt zur Anzeige gebracht wird?

Nach Ansicht des Amtsgericht Büdingen ist ein Kostenbescheid, der auf der Anzeige einer Privatperson basiert, unzulässig!

Am 16. Mai 2023 hatte das AG Büdingen über eine interessante Fallgestaltung zu entscheiden. Eine Privatperson hatte den Parkverstoß eines Fahrzeughalters festgestellt und der zuständigen Stelle über ein Onlineformular angezeigt. Trotz der Vorlage von Beweisen in Form von Fotos und Schriftverkehr wurde das Verfahren eingestellt. Dies begründete das befasste Amtsgericht wie folgt:

Eine Privatanzeige sei nicht ausreichend, um einen Verkehrsverstoß festzustellen und einen Kostenbescheid gem. § 25a StVG zu erlassen. Erforderlich sei vielmehr eine Feststellung durch amtliche Überwachung. Gegen die Auferlegung eines Kostenbescheids durch Anzeige einer Privatperson spreche zudem, dass zunächst durch die private Verkehrsüberwachung und Anzeigenerstattung, anders als bei Beamteneinsätzen, der Behörde keinerlei Kosten entstehen und die Behörde selbst nach Eingang der Anzeige entscheiden kann, ob sie ein kostenverursachendes Verfahren weiter betreibt. Auch ist bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten die konkrete Feststellung der Qualität des Verstoßes erforderlich. Dies ist bei einer privaten Anzeigenerstattung nicht gewährleistet, selbst wenn Lichtbilder vorliegen. Ebenso findet eine gerichtliche Entscheidung hinsichtlich eines Kostenbescheids in der Regel ohne mündliche Verhandlung statt, so dass das Gericht umso mehr auf den Akteninhalt angewiesen ist. Anzeigen von Ordnungs- und Polizeibeamten selbst sind (in den Augen der Justiz) nachvollziehbar und verlässlich. Bei Anzeigen durch Privatpersonen, die nicht wissen, worauf es für die Feststellung und eine Verurteilung ankommt, gestaltet sich dies in der Regel anders.

Fazit: Wurde Ihnen ein Kostenbescheid zugestellt, dem die Anzeige einer Privatperson zugrunde liegt, lohnt es sich, sich rechtlichen Beistand einzuholen.

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