Verkehrsunfall im Ausland – was Sie beachten sollten

 

Unfälle passieren zu Haufe im täglichen Alltag, seien es Blechschäden oder auch Personenschäden. In der Regel ist jedem bewusst, was in einer solchen Situation grundsätzlich zu tun ist – möglichst viel vom Unfallgeschehen festhalten; machen Sie viele Fotos und Videos, bevor die Fahrzeuge bewegt werden. Wenn möglich, ist es ratsam, die Polizei einschalten.

 

Aber was sollte man nun beachten, wenn man in einen Verkehrsunfall im Ausland verwickelt ist? In dem Moment wird die Unsicherheit oft groß. Muss die Polizei verständigt werden? Wer ist Schuld? Im Folgenden geben wir Ihnen einige allgemeine Hinweise an die Hand, die Sie vor Ihrem nächsten Urlaub beachten sollten.

Europäischer Unfallbericht

Beim europäischen Unfallbericht handelt es sich um ein standardisiertes Formular, das im Falle eines Verkehrsunfalls verwendet wird, um die wesentlichen Informationen (Name und Anschrift der Beteiligten) und den Unfallhergang festzuhalten. Dieses Dokument ist in vielen europäischen Ländern einheitlich gestaltet und oft in allen Sprachen verfügbar, sodass die Unfallbeteiligten sich in der Regel problemlos austauschen können. Er bietet Platz für eine zeichnerische Darstellung des Unfalls, um die Positionen der Fahrzeuge und andere relevante Details festzuhalten. Dieses Dokument kann von allen Beteiligten unterschrieben werden und so als Beweis im Prozess im Hinblick auf den Unfallhergang dienen. Er kann kostenlos im Internet heruntergeladen und ausgedruckt werden.


Wichtig: der Bericht dient nicht dazu, die Schuldfrage zu klären, sondern lediglich der Sicherung von Informationen, die für die Versicherungen wichtig sind. Die von Ihnen im Unfallbericht gemachten Angaben stellen somit kein Schuldanerkenntnis dar, das im Prozess gegen sie verwendet und Ihre Ansprüche schmälern kann.

Unfalldokumentation per Smartphone

Auch im Ausland gilt, dass Sie so viel wie möglich vom Unfallhergang festhalten sollten. Wichtig ist, dass die Fahrzeuge noch nicht bewegt werden, wenn Sie Foto- und Videomaterial anfertigen. Auch sichtbare Begleiterscheinungen des Unfalls wie Bremsspuren und Personenschäden sollten festgehalten werden.

Notrufnummer 112

In sämtlichen Ländern der Europäischen Union erfüllt die Notrufnummer der 112 denselben Zweck. Ist es zu einem Personenschaden gekommen, scheint er auch noch so klein, sollte nach Möglichkeit ein Arzt aufgesucht werden.

Beiführen der Grünen Karte (Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr)

Zu empfehlen ist das Mitführen der sogenannten Grünen Karte. Diese ist ein Nachweis für das Bestehen einer Haftpflichtversicherung, die auch im Ausland gültig ist. Sie wird ausgestellt von Ihrer KFZ-Versicherung. In den Mitgliedstaaten der EU ist sie nicht zwingend; in Ländern wie der Türkei und Albanien ist sie bei der Einreise verpflichtend einzureichen. Die Vorteile der Grünen Karte liegen darin, dass sie die Schadensregulierung zwischen den Beteiligten vereinfachen kann, da sie wichtige Informationen über den Halter und die Versicherung des Fahrzeugs enthält. Bezüglich der Kosten braucht man sich keine Gedanken zu machen – die Grüne Karte ist kostenfrei erhältlich.

Ruhe bewahren

Trotz der Unsicherheit, die in einer solchen Situation entsteht, sollten Sie Ruhe bewahren. Sollten auf beiden Seiten deutsche Staatsangehörige beteiligt sein, kann ein anschließender Prozess in Deutschland geführt werden. Die rechtliche Grundlage bilden allerdings die Vorschriften, die im Land gelten, in dem es zum Unfall kam.

 

Sollten Sie unsicher sein, wie Sie in dieser Situation verfahren sollen, rufen Sie uns gerne an. Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen.

 

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