Nutzungsausfallentschädigung für einen ganzen Tag – trotz einer nur kurzweiligen Fahrzeugbegutachtung? Ja, so das LG Mainz!

LG Mainz – Az. 6 O 85/23 – Kläger ist Halter und Eigentümer eines PKW Opel Mokka. Zum Unfallzeitpunkt befand sich das Fahrzeug geparkt auf dem Parkplatz eines Supermarktes. Beklagte ist die Haftpflichtversicherung der Eigentümerin und Halterin eines PKW vom Typ Mercedes Benz.

Der Kläger erlitt an seinem Fahrzeug einen nicht unerheblichen Sachschaden, der durch das Beklagtenfahrzeug verursacht worden ist. Diesen verlangte der Kläger bei der beklagten Haftpflichtversicherung ersetzt. Die Beklagte bestritt eine Schadensverursachung durch das bei ihr versicherte Fahrzeug und lehnte eine Schadensregulierung ab. Unter anderem verlangte der Kläger eine Nutzungsausfallentschädigung von 9 Tagen undfür den Tag der Begutachtung durch den Sachverständigen in Höhe von 50,00 € pro Tag.

Mit Erfolg! Aus folgenden Gründen:

Die Fahrerin des Beklagtenfahrzeugs räumte ein, mit ihrem Fahrzeug an das klägerische Fahrzeug gestoßen zu sein. Auch die beklagte Versicherung selbst bestätigte, dass es einen Vorfall auf dem Parkplatz mit den streitgegenständlichen Fahrzeugen gegeben hat.

Interessant ist dieses Urteil aber insbesondere im Hinblick auf die von Klägerseite verlangte Nutzungsausfallentschädigung für insgesamt 10 Tage(9 Tage Reparaturdauer + 1 Tag Begutachtung), gegen die sich die Beklagtenseite ebenfalls gewendet hat. Die Reparaturdauer von 9 Tagen steht unstreitig fest und wurde durch eine Reparaturrechnung nachgewiesen. Auch die geltend gemachte Entschädigung von 50,00 € pro Tag ist der Höhe nach angemessen. Gestritten wird vielmehr über die verlangte Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit der Begutachtung des klägerischen Fahrzeugs. Nach Ansicht des Gerichts kann der Kläger auch diesen als Nutzungsausfall ersetzt verlangen – und das, obwohl nur Begutachtung nur wenige Stunden und keinen ganzen Tag in Anspruch genommen hat. Der Kläger ist nach Auffassung des Gerichts nicht verpflichtet, diese wenigen Stunden entschädigungslos hinzunehmen.

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