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Anhänger auf bzw. an der Straße parken: nur zwei Wochen erlaubt

Symbolbild für Verkehrsrecht-News: Globus, Justizia und Paragrafen Wohin mit einem Anhänger, wenn auf dem eigenen Grundstück kein Platz ist? Er darf auf der Straße stehen ‒ aber höchstens zwei Wochen an derselben Stelle. Öffentlicher Parkraum ist knapp, vor allem in Städten. Deswegen dürfen Anhänger höchstens 14 Tage lang am selben Ort stehen. Wer den Anhänger länger stehen lässt, muss mit einem Verwarngeld von 20 Euro oder mehr rechnen. Reines Weiterschieben um einige Meter reicht dabei nicht aus. Erst auf einem komplett neuen Parkplatz beginnt die Frist neu und der Anhänger darf wieder zwei Wochen parken.

  • Die Parkregeln gelten für „normale“ Anhänger ebenso wie für Wohnwagen.
  • Anders sieht es bei Anhängern oder Wohnwagen aus, die noch an einem Fahrzeug hängen: Sie dürfen überall unbeschränkt parken, wenn kein grundsätzliches Parkverbot gilt.


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