Vollkasko zahlt nicht bei grober Fahrlässigkeit
LG Hannover, Az: 6 O 138/08
Ein Urteil des Landgericht Hannover zeigt deutlich, wann Versicherte ihren Anspruch aus der Vollkaskoversicherung verlieren können. Wer im Straßenverkehr grob fahrlässig handelt, riskiert den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes.
Der Sachverhalt:
Ein Unternehmer verursachte mit einem Kleintransporter einen schweren Auffahrunfall auf einer Bundesstraße. Er fuhr nahezu ungebremst auf einen vorausfahrenden Lkw auf, der daraufhin umkippte. Am eigenen Fahrzeug entstand ein Totalschaden. Der Fahrer verlangte von seiner Vollkaskoversicherung rund 16.000 Euro Schadensersatz. Die Versicherung verweigerte jedoch die Zahlung mit der Begründung, der Unfall sei grob fahrlässig verursacht worden.
Streitpunkt:
Grobe Fahrlässigkeit
Der Kläger führte den Unfall auf mehrere Umstände zurück:
- Blendung durch tiefstehende Sonne
- kurzzeitige Ablenkung durch die Beifahrerin
- ein plötzlich verlangsamter Lkw
Das Gutachten bringt Klarheit, Ein Sachverständiger stellte fest:
- Der Lkw war über längere Zeit sichtbar
- Die Geschwindigkeit des Klägers lag bei etwa 100–120 km/h
- Die Kollision erfolgte aufgrund verspäteter Reaktion
Entscheidung des Gerichts:
Das Landgericht Hannover wies die Klage vollständig ab. Zur Begründung wird angeführt, dass der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde. Der Fahrer habe über einen längeren Zeitraum den Verkehr nicht ausreichend beachtet, sei es durch Ablenkung oder durch unangepasste Geschwindigkeit bei eingeschränkter Sicht. Auch der Einwand eines „Augenblicksversagens“ griff nicht. Ein solcher Ausnahmefall liegt nur vor, wenn besondere entlastende Umstände vorliegen, diese konnte das Gericht hier nicht erkennen.
Was bedeutet das für Versicherte?
Wer sich während der Fahrt ablenken lässt (z. B. durch Gegenstände im Fahrzeug), handelt schnell grob fahrlässig.
Auch schlechte Sichtverhältnisse verpflichten dazu, die Geschwindigkeit deutlich anzupassen.
Bei grober Fahrlässigkeit kann die Vollkaskoversicherung die Leistung vollständig verweigern.
Fazit:
Die Entscheidung zeigt, wie streng Gerichte den Maßstab bei der Fahrsorgfalt anlegen. Bereits längere Unaufmerksamkeit oder unangepasste Geschwindigkeit können dazu führen, dass der Versicherungsschutz entfällt. Autofahrer sollten daher jederzeit ihre volle Aufmerksamkeit dem Verkehr widmen andernfalls kann ein Unfall nicht nur teuer, sondern existenzbedrohend werden.
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