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Besondere Vorsicht beim Vorbeifahren an Müllabfuhrfahrzeugen

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BGH Urteil vom 12. Dezember 2023 (Az. VI ZR 77/23)
Wer an einem im Einsatz befindlichen Müllabfuhrfahrzeug vorbeifährt, muss seine Geschwindigkeit erheblich reduzieren. 

Der Fall:

Dem Verfahren lag ein Verkehrsunfall zugrunde, bei dem ein Pkw beim Vorbeifahren an einem Müllabfuhrfahrzeug mit einer Mülltonne kollidierte, die ein Müllwerker hinter dem Fahrzeug über die Fahrbahn schob. 

Die Entscheidung:

Der BGH stellte fest, dass die von einer gerade entleerten Mülltonne ausgehende Gefahr dem Betrieb des Müllabfuhrfahrzeugs zuzurechnen ist. Damit kommt grundsätzlich eine Haftung des Halters des Müllabfuhrfahrzeugs nach dem Straßenverkehrsgesetz in Betracht.

Gleichzeitig betonte der Bundesgerichtshof jedoch die besonderen Sorgfaltspflichten anderer Verkehrsteilnehmer. Kann beim Vorbeifahren kein ausreichender Seitenabstand eingehalten werden, muss die Geschwindigkeit so weit reduziert werden, dass das Fahrzeug notfalls sofort zum Stillstand gebracht werden kann. Verkehrsteilnehmer müssen jederzeit damit rechnen, dass Müllwerker unvermittelt vor oder hinter dem Müllabfuhrfahrzeug auf die Fahrbahn treten oder Mülltonnen bewegen.

Die Entscheidung verdeutlicht:

Bei Unfällen im Zusammenhang mit Müllabfuhrfahrzeugen ist regelmäßig eine umfassende Haftungsabwägung vorzunehmen. Sowohl das Verhalten des Müllwerkers als auch das Fahrverhalten des vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmers können sich auf die Haftungsquote auswirken.

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