BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Uber- Mietwagen
BGH, Urteil vom 03.06.2026 Az. I ZR 123/25
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die gesetzliche Rückkehrpflicht für Mietwagen auch für über Uber X vermittelte Fahrten gilt. Nach Abschluss eines Beförderungsauftrags müssen Mietwagen grundsätzlich unverzüglich zu ihrem Betriebssitz zurückkehren, sofern sie nicht bereits einen neuen Fahrauftrag erhalten haben.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein über Uber vermittelter Mietwagen nach dem Absetzen eines Fahrgastes auf dem Breslauer Platz in Köln noch mehrere Minuten auf einen neuen Auftrag gewartet, ohne zum Betriebssitz zurückzukehren. Die klagende Taxigenossenschaft sah darin einen Verstoß gegen § 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG und verlangte Unterlassung. Mit Erfolg.
Der BGH bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen. Die Beklagte haftete auch für das Verhalten ihrer eingesetzten Subunternehmer. Ein Mietwagen dürfe nach Abschluss einer Fahrt nicht an Ort und Stelle auf weitere Aufträge warten, sondern müsse grundsätzlich zum Betriebssitz zurückkehren. Eine Ausnahme gilt nur, wenn bereits vor oder während der laufenden Fahrt ein neuer Beförderungsauftrag eingegangen ist.
Außerdem stellte der BGH klar, dass die Rückkehrpflicht in rein nationalen Sachverhalten nicht am europäischen Niederlassungsrecht zu messen ist. Da der Fall keinen grenzüberschreitenden Bezug aufwies, fand Art. 49 AEUV keine Anwendung. Auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Rückkehrpflicht sah der Senat nicht. Die Regelung sei weiterhin mit der Berufsfreiheit vereinbar und bewege sich innerhalb des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums.
Was bedeutet die Entscheidung für Mietwagenunternehmen?
Das Urteil stärkt die bisherige Rechtslage. Mietwagenunternehmen und Plattformen wie Uber müssen die Rückkehrpflicht weiterhin beachten. Ein bloßes Warten auf den nächsten Fahrauftrag in der Nähe des letzten Fahrgastes reicht nicht aus und kann als Wettbewerbsverstoß Unterlassungsansprüche nach sich ziehen.
Für Taxiunternehmen schafft die Entscheidung Rechtssicherheit im Wettbewerb.
Mietwagenbetriebe sollten ihre internen Abläufe und die Disposition ihrer Fahrer überprüfen, um Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz und daraus folgende wettbewerbsrechtliche Ansprüche zu vermeiden.
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