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Bußgeld & Punkt wegen einer E-Zigarette am Steuer?

Symbolbild für Verkehrsrecht-News: Globus, Justizia und Paragrafen OLG Köln 25.9.25, III-1 ORbs 139/25

Fällt eine E-Zigarette unter das Handyverbot?

Kurz Antwort: ja! denn egal ob Handy oder E-Zigarette: Am Steuer sollte man keine
Touchdisplays bedienen. Auch das Bedienen einer E-Zigarette fällt in den Rahmen des § 23 I
a StVO. So hat das OLG Köln entschieden.

Zum Sachverhalt:
Am 22.03.2024 befuhr der betroffene LKW-Fahrer eine Autobahn. Hierbei benutzte er bewusst
eine E-Zigarette mit einem Display, an der er Tippbewegungen durchführte um die Stärke der
E-Zigarette einzustellen, wobei er seinen Blick vom Verkehrsgeschehen abwendete."
Diese Feststellungen beruhen u. a. auf der Einlassung des Betroffenen, wonach er kein
Mobiltelefon in der Hand gehalten habe, sondern eine E-Zigarette, die über ein Display zur
Veränderung des Stärkegrades verfüge; er habe "auf dem Display getippt, um den Stärkegrad
zu verändern". Dem erheblich Vorgeahndeten droht eine Geldbuße von 150 €.

Die Begründung des Gerichts:
Eine E-Zigarette mit Touchdisplay ist ein Gerät mit „Berührungsbildschirm“ im Sinne des
§ 23 I a S. 2 StVO. Insofern die E-Zigarette außerdem auch Informationen bereithält, indem
die veränderte Dampfstärke auf einem Touchdisplay angezeigt wird, ist ebenfalls § 23 I a S. 1
StVO einschlägig. Zwar besteht die Zweckbestimmung der E-Zigarette in erster Linie in der
Produktion von Dämpfen zum Einatmen. Jedoch kann von einem „Dienen“ zwanglos auch
gesprochen werden, wenn die Hauptfunktion eines Geräts durch Hilfsfunktionen unterstützt
wird. Es könne auch keinem Zweifel unterliegen, dass die eingesetzte Funktionalität des hier
in Rede stehenden Geräts das Ablenkungspotenzial in sich birgt, das den Verordnungsgeber
zum Verbot der Nutzung entsprechender Geräte bewogen hat.

Fazit:
Auch Geräte, die eigentlich nichts mit Kommunikation zu tun haben, können unter
das Handyverbot des § 23 I a StVO fallen. Entscheidend ist nicht der ursprüngliche Zweck
des Geräts, sondern ob ein elektronisches Gerät mit Display oder Touchfunktion während der
Fahrt bedient wird und dadurch Ablenkung entsteht.

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