Dashcams im Straßenverkehr: Neues Urteil zu Beweisen und Datenschutz
Landgericht Aachen Urteil (Az.: 12 O 398/22)Dashcams gewinnen im Verkehrsrecht immer mehr an Bedeutung. Die Kameras zeichnen das Verkehrsgeschehen kontinuierlich auf und liefern objektive Hinweise zum Unfallhergang, dies ist besonders nützlich bei Verkehrsunfallprozessen.
Zum Sachverhalt:
Am 20. Oktober 2020 kollidierten in Aachen ein Mercedes GLA und ein VW Passat beim Linksabbiegen. Der Mercedes-Fahrer forderte Schadensersatz von über 5.000 Euro und behauptete, der VW-Fahrer habe seinen Fahrstreifen verlassen.
Die Dashcam-Aufnahme des VW widerlegte dies jedoch eindeutig: Der Mercedes hatte die Fahrbahntrennlinie überfahren und einen unerlaubten Spurwechsel gemacht, was einen klaren Verkehrsverstoß nach § 7 Abs. 5 StVO darstellt. Das Landgericht Aachen akzeptierte die Aufnahmen als entscheidendes Beweismittel und wies die Klage ab.
Beweise oder Datenschutz? Das Dilemma der Dashcams. Die Entscheidung des Gerichts:
Obwohl Dashcams datenschutzrechtlich problematisch sein können, können ihre Aufnahmen vor Gericht zugelassen werden, wenn:
- der Unfall im öffentlichen Straßenraum passiert,
- ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung besteht,
- die Beweise auch zugunsten des Aufgenommenen verwendet werden können.
Fazit:
Dashcams können Verkehrsunfälle entscheidend dokumentieren und vor Gericht als Beweismittel dienen. Verkehrsteilnehmer sollten sich bewusst sein, dass ihr Verhalten zunehmend aufgezeichnet wird. Besonders bei Abbiegevorgängen oder Spurwechseln kann ein Verstoß leicht zur vollen Haftung führen. Vorsicht und die Einhaltung der Fahrbahnmarkierungen sind daher entscheidend.
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