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E-Scooter: Geplante Reform soll Haftung bei Schäden neu regeln

Symbolbild für Verkehrsrecht-News: Globus, Justizia und Paragrafen

E-Scooter gehören inzwischen zum festen Bestandteil des Straßenbildes. Mit ihrer zunehmenden Verbreitung steigt jedoch auch die Zahl der Unfälle und Schadensfälle. Nicht selten werden parkende Fahrzeuge durch umgestürzte oder unsachgemäß abgestellte E-Scooter beschädigt. Für Betroffene war die Durchsetzung von Schadensersatz bislang häufig mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Eine geplante Gesetzesänderung soll dies künftig ändern.

Warum besteht Handlungsbedarf?

Nach der derzeitigen Rechtslage gelten für E-Scooter Besonderheiten im Haftungsrecht. Anders als bei Pkw oder Motorrädern müssen Geschädigte regelmäßig nachweisen, wer den Roller geführt hat und dass diese Person den Schaden schuldhaft verursacht hat.

Gerade bei Leih-E-Scootern ist dieser Nachweis oft kaum möglich. Wird der Nutzer nicht ermittelt oder lässt sich der Schadenshergang nicht eindeutig rekonstruieren, scheitern Schadensersatzansprüche häufig bereits an der Beweisführung.

Die geplante Reform soll diese Beweisschwierigkeiten beseitigen und die Rechtsstellung Geschädigter stärken.

Was sieht die Gesetzesänderung vor?

Der Gesetzgeber beabsichtigt, die Haftung von E-Scootern stärker an die bereits bekannten Regelungen für andere Kraftfahrzeuge anzugleichen.

Künftig soll insbesondere Folgendes gelten:

  • Halter von E-Scootern sollen grundsätzlich für Schäden haften, die durch den Betrieb ihres Fahrzeugs entstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob ihnen ein eigenes Verschulden nachgewiesen werden kann.
  • Für Fahrerinnen und Fahrer soll eine gesetzliche Vermutung gelten, dass sie den Schaden verschuldet haben. Wer nachweisen kann, dass ihn kein Verschulden trifft, kann sich von der Haftung befreien.
Vor allem Betreiber von Sharing-Flotten werden dadurch künftig häufiger in die Verantwortung genommen.

Mehr Rechtssicherheit für Geschädigte

Die geplanten Änderungen verfolgen das Ziel, Schadensersatzansprüche einfacher durchsetzbar zu machen. Geschädigte sollen künftig nicht mehr in jedem Einzelfall aufwendig beweisen müssen, wer den E-Scooter zuletzt genutzt hat oder wie genau sich der Schaden ereignet hat.

Damit wird das Haftungsrisiko stärker auf diejenigen verlagert, die ein Fahrzeug im Straßenverkehr bereitstellen oder nutzen.

Auswirkungen für E-Scooter-Besitzer

Für private Halter dürften die praktischen Folgen überschaubar bleiben. Nach Einschätzung der Bundesregierung werden sich die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung allenfalls geringfügig erhöhen.

Für gewerbliche Sharing-Anbieter könnte die Reform dagegen mit höheren Versicherungsprämien und einer erweiterten Haftung verbunden sein.

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