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Fahreignung bei Mischkonsum von Alkohol und Cannabis

Symbolbild für Verkehrsrecht-News: Globus, Justizia und Paragrafen Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 14.11.2013 (Az.: 3 C 32.12)
Der gleichzeitige Konsum von Alkohol und Cannabis kann erhebliche Auswirkungen auf die Fahreignung haben, das ist auch dann der Fall, wenn beides nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr erfolgt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt.
Der Sachverhalt: 
Ein Fahrer wandte sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Grundlage war ein fachärztliches Gutachten, das bei ihm gelegentlichen Cannabiskonsum sowie Hinweise auf einen Mischkonsum mit Alkohol feststellte. Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung führt ein solcher Mischkonsum regelmäßig zur Annahme fehlender Fahreignung.
Der Betroffene gab zwar an, mittlerweile kein Cannabis mehr zu konsumieren. Allerdings legte er kein angefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vor, mit dem er seine wiedererlangte Fahreignung hätte nachweisen können. Die Behörde schloss deshalb auf fehlende Fahreignung und entzog ihm die Fahrerlaubnis.
Unterschiedliche Entscheidungen der Gerichte
Während das Verwaltungsgericht die Klage abwies, gab der Verwaltungsgerichtshof dem Kläger zunächst Recht. Er argumentierte, dass nicht jeder Mischkonsum automatisch zur fehlenden Fahreignung führe. Vielmehr müsse im Einzelfall geprüft werden, ob konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Betroffene Konsum und Fahren nicht trennen kann.
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts:
Das Bundesverwaltungsgericht sah dies anders: Es stellte klar, dass bereits der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis grundsätzlich ausreicht, um die Fahreignung in Frage zu stellen.
Begründung: Die kombinierte Wirkung beider Substanzen beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit deutlich stärker als der Konsum einzelner Stoffe. Daher darf der Gesetzgeber diesen Umstand pauschal berücksichtigen, unabhängig davon, ob der Betroffene tatsächlich unter Einfluss gefahren ist oder nicht.
Fazit:
Die Entscheidung zeigt deutlich:
Wer Alkohol und Cannabis kombiniert konsumiert, riskiert seine Fahrerlaubnis, auch ohne direkten Bezug zum Straßenverkehr. Zudem kann die Weigerung, ein angefordertes MPU-Gutachten vorzulegen, dazu führen, dass automatisch auf fehlende Fahreignung geschlossen wird.

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