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Führerscheintourismus: Ist ein ausländischer Führerschein in Deutschland gültig?

Symbolbild für Verkehrsrecht-News: Globus, Justizia und Paragrafen Der sogenannte Führerscheintourismus war lange Zeit eine vermeintlich einfache Möglichkeit, strenge deutsche Vorschriften zu umgehen. Insbesondere Personen, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder die eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) vermeiden wollten, wichen ins EU-Ausland aus. Doch nach aktueller Rechtslage ist diese Praxis in den meisten Fällen nicht mehr erfolgversprechend.

Klare gesetzliche Vorgaben:

Seit der Umsetzung der dritten EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) im Jahr 2009 gelten strengere Regeln. Maßgeblich ist § 28 Abs. 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Danach wird ein im EU-Ausland erworbener Führerschein in Deutschland nicht anerkannt, wenn:

• während der Ausstellung in Deutschland noch eine Sperrfrist bestand oder

• der Inhaber keinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellungsstaat hatte.

Entscheidend ist hierbei das sogenannte Wohnsitzprinzip: Der Fahrerlaubnisinhaber muss nachweislich mindestens 185 Tage im Jahr im jeweiligen EU-Staat gelebt haben.

Keine Umgehung der MPU:

Der Erwerb eines Führerscheins im Ausland ersetzt keine MPU. Wer in Deutschland wegen Alkohol, Drogen oder anderer schwerer Verstöße auffällig geworden ist, kann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht durch einen „Umweg“ über das Ausland erreichen.

Bestätigung durch die Rechtsprechung:

Auch die Gerichte haben diese Rechtslage mehrfach bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht entschied 2011, dass EU-Führerscheine automatisch ungültig sind, wenn sie unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erworben wurden. Eine gesonderte Aberkennung durch deutsche Behörden ist nicht erforderlich.

Strafrechtliche Konsequenzen:

Wer trotz eines nicht anerkannten ausländischen Führerscheins in Deutschland ein Fahrzeug führt, begeht eine Straftat. Nach § 21 StVG liegt Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Dies kann mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

Fazit:

Führerscheintourismus stellt heute keine legale Alternative mehr dar, um deutsche Vorschriften zu umgehen. Betroffene sollten sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, insbesondere wenn eine MPU im Raum steht. Der Versuch, durch einen ausländischen Führerschein Abkürzungen zu nehmen, führt häufig zu erheblichen rechtlichen Risiken.

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