Geblitzt? Anspruch auf Einsicht in die Blitzer-Gebrauchsanweisung bestätig
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 14. Juli 2025 (Az. 3 ORbs 4 SsBs 16/25)Wer wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird, muss häufig mit empfindlichen
Konsequenzen rechnen, von einer Geldbuße über Punkte in Flensburg bis hin zu einem
Fahrverbot. Doch nicht jede Messung ist fehlerfrei. Das Oberlandesgericht Koblenz hat nun
die Rechte von Betroffenen im Bußgeldverfahren deutlich gestärkt.
Worum ging es?
In dem entschiedenen Fall war ein Autofahrer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung
von 30 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße sowie einem
einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden.
Im Verfahren hatte der Betroffene mehrfach die Einsicht in die aktuelle Gebrauchsanweisung
des eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräts beantragt, ohne Erfolg. Das Amtsgericht lehnte
die Herausgabe mit der Begründung ab, die Anleitung sei „allgemein zugänglich“.
Das OLG Koblenz sah dies anders.
Was macht die Gebrauchsanweisung so wichtig?
Bei der Gebrauchsanweisung handelt es sich um ein zentrales Dokument. Nur anhand der
konkreten Bedienvorgaben lässt sich überprüfen, ob das Messgerät ordnungsgemäß
aufgestellt und korrekt bedient wurde.
Das OLG stellte klar: Eine bloße Behauptung der „allgemeinen Zugänglichkeit“ reicht nicht
aus. Wird dem Betroffenen die Einsicht in die aktuelle Anleitung verwehrt, kann dies das
Recht auf ein faires Verfahren verletzen (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG).
Das Urteil wurde daher aufgehoben.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Zweifel an der Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung bestehen, sollte geprüft
werden, ob alle relevanten Unterlagen, insbesondere die Messakte und die aktuelle
Gebrauchsanweisung des verwendeten Geräts zugänglich gemacht wurden.
Fehler bei der Bedienung oder Aufstellung eines Messgeräts können das Messergebnis
beeinflussen. Wird der Verteidigung der Zugang zu entscheidenden Unterlagen verwehrt,
kann dies ein erheblicher Verfahrensfehler sein.
Wir prüfen Ihren Fall
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und möchten wissen, ob sich ein Vorgehen lohnt?
Wir prüfen die Messung, fordern die vollständigen Unterlagen an und setzen uns konsequent
für Ihre Rechte ein.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern.
GOLLING Rechtsanwaltskanzlei
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