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Geschwindigkeitsmessung mit ProVida: Fehler in der Messung können über das Fahrverbot entscheiden

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Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss vom 26.03.2026 (Az. 1 ORbs 3 SsBs 5/26)
Ein Bußgeldbescheid wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung wirkt zunächst eindeutig. Doch gerade bei technischen Messungen lohnt sich ein genauer Blick: Fehler bei der Durchführung oder Dokumentation der Messung können entscheidend dafür sein, ob ein Fahrverbot tatsächlich verhängt werden darf.
Das OLG hat die Anforderungen an Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät ProVida Modular 2000 konkretisiert.

Messung mit ProVida muss nachvollziehbar sein

Im entschiedenen Fall wurde ein Autofahrer auf einer Autobahn durch ein nachfahrendes Polizeifahrzeug gemessen. Vorgeworfen wurde ihm eine erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen. Das OLG Zweibrücken hob die Entscheidung jedoch auf und verwies die Sache zurück.
Der Grund: Die Urteilsfeststellungen zur Messung waren nicht ausreichend.

Betriebsart des Messgeräts ist entscheidend

Bei Messungen mit dem ProVida Modular 2000 muss aus dem Urteil hervorgehen, welche Betriebsart des Geräts verwendet wurde.
Das ist wichtig, weil die jeweilige Betriebsart Einfluss darauf haben kann, welcher Toleranzabzug vorgenommen werden muss. Fehlen diese Angaben, kann die Entscheidung nicht zuverlässig überprüft werden.

Videoaufzeichnung allein reicht nicht aus

Auch eine allgemeine Bezugnahme auf vorhandene Videoaufzeichnungen genügt nach Auffassung des Gerichts nicht.
Das Gericht muss nachvollziehbar darlegen, welche Aufnahmen oder Messgrundlagen tatsächlich berücksichtigt wurden. Eine pauschale Verweisung auf das Messvideo ersetzt keine konkrete Begründung.

Messrichtlinien können beim Fahrverbot entscheidend sein

Besondere Bedeutung hat die Entscheidung für Fälle, in denen ein Fahrverbot im Raum steht.
Das OLG Zweibrücken weist darauf hin, dass auch die Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung des jeweiligen Bundeslandes berücksichtigt werden müssen. Diese können über den Handlungsunwert und mithin über ein mögliches Fahrverbot entscheiden. Ein Verstoß gegen solche Richtlinien führt allerdings nicht automatisch dazu, dass die Messung unverwertbar ist. 

Abstand zu Verkehrszeichen: Ein wichtiger Prüfpunkt

Gerade der vorgeschriebene Abstand zwischen Verkehrszeichen und Messstelle kann relevant werden. Wurde eine Messung entgegen den Vorgaben durchgeführt, muss geprüft werden, welche Geschwindigkeit bei Einhaltung der Richtlinien tatsächlich festgestellt worden wäre. Dies kann Auswirkungen darauf haben, ob ein Fahrverbot gerechtfertigt ist oder die Sanktion reduziert werden muss.

Was bedeutet die Entscheidung für Betroffene?

Die Entscheidung zeigt: Auch bei einer scheinbar eindeutigen Geschwindigkeitsüberschreitung lohnt sich eine genaue Prüfung. Insbesondere bei drohendem Fahrverbot können technische Details der Messung, fehlende Feststellungen im Urteil oder Verstöße gegen Messrichtlinien wichtige Ansatzpunkte für die Verteidigung bieten. Eine Überprüfung der Messunterlagen kann daher entscheidend sein, bevor ein Fahrverbot akzeptiert wird.

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