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LG Frankfurt (Oder): Mercedes EQA wegen Brandrisiko der Hochvoltbatterie rückabwickelbar

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LG Frankfurt (Oder) Urteil vom 14. August 2026, Az. 11 O 140/25

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass ein Mercedes EQA 250+ wegen eines erhöhten Brandrisikos der Hochvoltbatterie rückabgewickelt werden kann. Das Gericht bewertete den Verdacht einer erhöhten Brandgefahr als Sachmangel. Ausschlaggebend waren unter anderem Rückrufe des Fahrzeugs und die Tatsache, dass Mercedes selbst vor einem möglichen Brand infolge eines internen Kurzschlusses einer Batteriezelle gewarnt hatte.

Rückruf wegen möglicher Brandgefahr

Die Klägerin hatte im August 2024 einen gebrauchten Mercedes EQA 250+ für 37.880 Euro bei einem Mercedes-Vertragshändler gekauft.

Im Februar 2025 wurde das Fahrzeug von einem KBA-Rückruf erfasst. Mercedes teilte mit, dass bei sehr hohem Ladezustand ein Brandrisiko aufgrund eines möglichen internen Kurzschlusses einer Batteriezelle nicht ausgeschlossen werden könne. Zunächst sollte ein Software-Update Abhilfe schaffen. Dieses Update beseitigte das Problem jedoch nicht vollständig.

Im Februar 2026 folgte deshalb ein weiterer Rückruf. Nun sollte die Hochvoltbatterie vollständig ausgetauscht werden. Bis dahin sollte das Fahrzeug nicht über 80 Prozent geladen und nur im Freien abgestellt werden.

Gericht: Kein bloß theoretisches Technologierisiko

Der Verkäufer hatte argumentiert, es handele sich lediglich um ein allgemeines Risiko, das mit der Nutzung von Hochvoltbatterien verbunden sei.

Das LG Frankfurt (Oder) folgte dieser Argumentation nicht. Entscheidend sei vielmehr, dass

konkrete Rückrufe vorlagen und Mercedes selbst ein mögliches Brandrisiko eingeräumt hatte. Eine zusätzliche sachverständige Begutachtung war nach Auffassung des Gerichts nicht erforderlich, weil der Hersteller das bestehende Risiko selbst bestätigt hatte.

Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Software-Update

Auch der Einwand, der Mangel sei nicht erheblich genug für einen Rücktritt, überzeugte das Gericht nicht.Denn das Software-Update beseitigte die Brandgefahr gerade nicht vollständig. Stattdessen wurde später der Austausch der gesamten Hochvoltbatterie erforderlich.

Das Urteil zeigt damit, dass bei der Beurteilung eines Mangels nicht allein die Kosten einer Reparaturmaßnahme entscheidend sind. Auch die Art und Bedeutung des zugrunde liegenden Sicherheitsrisikos können eine erhebliche Rolle spielen.

Händler muss Kaufpreis zurückzahlen

Der Mercedes-Vertragshändler muss den EQA gegen Rückgabe des Fahrzeugs rückabwickeln. Das Gericht verurteilte ihn unter anderem zur Zahlung von 20.170,45 Euro sowie zur Freistellung der Käuferin von den noch bestehenden Verpflichtungen gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG. Außerdem wurden vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zugesprochen. Eine Nutzungsentschädigung von 2.115,44 Euro wurde berücksichtigt. Die unmittelbar gegen die Mercedes-Benz AG gerichteten Ansprüche hatten dagegen keinen Erfolg.

Was bedeutet das für betroffene EQA-Besitzer?

Das Urteil ist insbesondere für Käufer von Mercedes-Elektrofahrzeugen interessant, deren Fahrzeuge von dem betreffenden Batterierückruf betroffen sind.

Ein Rückruf führt allerdings nicht automatisch dazu, dass ein Fahrzeug zurückgegebenwerden kann. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls, insbesondere das konkrete Batterieproblem, die angebotene Abhilfemaßnahme und die Auswirkungen auf die Nutzung des Fahrzeugs.

Das Urteil des LG Frankfurt (Oder) zeigt jedoch deutlich: Ein konkretes, vom Hersteller selbst eingeräumtes Brandrisiko kann einen erheblichen Sachmangel darstellen und unter Umständen eine Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs rechtfertigen.

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