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Neue Assistenzsysteme seit dem 7. Juli 2026 Pflicht

Symbolbild für Verkehrsrecht-News: Globus, Justizia und Paragrafen  Seit dem 7. Juli 2026 gelten in der Europäischen Union weitere Sicherheitsvorgaben für neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklassen M1 und N1). Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden und insbesondere Fußgänger sowie Radfahrer besser zu schützen.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört ein erweiterter Notbremsassistent, der nun auch Fußgänger und Radfahrer erkennen und bei drohenden Kollisionen selbstständig bremsen kann.
Ebenfalls verpflichtend ist ein Warnsystem bei Ablenkung des Fahrers. Es erkennt, wenn der Fahrer seine Aufmerksamkeit über längere Zeit vom Verkehrsgeschehen abwendet, und warnt ihn rechtzeitig.
Darüber hinaus müssen neue Fahrzeuge einen verbesserten Fußgängerschutz aufweisen. Durch Änderungen an der Fahrzeugfront soll das Verletzungsrisiko bei einem Zusammenstoß reduziert werden.
Außerdem gelten die Vorschriften für den Notfall-Spurhalteassistenten nun auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung. Das System kann eingreifen, wenn das Fahrzeug unbeabsichtigt die Fahrspur verlässt.
Die neuen Vorgaben gelten ausschließlich für erstmals ab dem 7. Juli 2026 zugelassene Fahrzeuge. Eine Nachrüstung bereits zugelassener Fahrzeuge ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Mit den neuen Assistenzsystemen verfolgt die EU das Ziel, die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen und die Zahl schwerer Verkehrsunfälle langfristig zu reduzieren

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