Nutzungsausfall bei Firmenfahrzeugen, Unternehmen müssen konkreten Schaden nachweisen
Landgerichts Saarbrücken vom 16.05.2024 (Az. 13 S 82/23)
Fällt ein Fahrzeug nach einem Unfall aus, denken viele sofort an eine Nutzungsausfallentschädigung. Für Unternehmen gelten dabei jedoch strengere Voraussetzungen als für Privatpersonen.
Kein automatischer Anspruch für Unternehmen
In dem Verfahren hatte ein Unternehmen Nutzungsausfallentschädigung für ein beschädigtes Leasingfahrzeug verlangt. Der Wagen wurde zur Kundenbetreuung eingesetzt und war nach einem Verkehrsunfall zehn Tage nicht nutzbar. Die Firma forderte deshalb 790 € Nutzungsausfall.
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Saarbrücken wiesen die Klage jedoch ab.
Nach Auffassung des Gerichts genügt der bloße Fahrzeugausfall bei Unternehmen nicht. Anders als Privatpersonen müssen Firmen konkret darlegen, dass durch den Ausfall ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.
Wirtschaftliche Nachteile müssen nachgewiesen werden
Eine Nutzungsausfallentschädigung kommt bei gewerblich genutzten Fahrzeugen grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn eine sogenannte „fühlbare wirtschaftliche Beeinträchtigung“ vorliegt.
Dafür müssen Unternehmen beispielsweise nachweisen: entgangene Aufträge, Umsatzeinbußen, zusätzliche Kosten für Ersatzfahrzeuge, oder sonstige betriebliche Nachteile.
Im vorliegenden Fall fehlten solche konkreten Nachweise vollständig. Deshalb sah das Gericht keinen Anspruch auf Entschädigung.
Private Nutzung kann gesonderten Anspruch begründen
Besonders interessant:
Das Firmenfahrzeug wurde auch privat von einem Mitarbeiter genutzt. In solchen Fällen kann grundsätzlich ein Anspruch auf Nutzungsausfall für die private Nutzung bestehen. Allerdings steht dieser Anspruch nicht dem Unternehmen zu, sondern dem jeweiligen Mitarbeiter. Zudem müssen Umfang und Intensität der privaten Nutzung nachvollziehbar dargelegt werden. Auch daran fehlte es im entschiedenen Fall.
Bedeutung für Unternehmen
Die Entscheidung macht deutlich, dass Unternehmen Nutzungsausfallansprüche sorgfältig vorbereiten und dokumentieren sollten. Wer eine Entschädigung verlangt, muss konkrete wirtschaftliche Nachteile nachvollziehbar belegen können.
Ohne entsprechenden Nachweis bleibt ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung regelmäßig erfolglos.
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