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Schwere Wohnmobile auf der Autobahn: Auch über 7,5 Tonnen gilt Tempo 80

Symbolbild für Verkehrsrecht-News: Globus, Justizia und Paragrafen   OLG Frankfurt aM Beschluss 03.09.2025, Az. 1 ORbs 42/25

Wer mit einem großen Wohnmobil unterwegs ist, sollte die geltenden Geschwindigkeitsvorschriften kennen. Denn anders als viele vermuten, gelten für schwere Wohnmobile nicht dieselben Tempolimits wie für Pkw.
Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt.

Danach dürfen Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen auf Autobahnen grundsätzlich nicht schneller als 80 km/h fahren. Die Rechtsbeschwerde eines betroffenen Fahrers blieb erfolglos.

Entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs.

Während Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 km/h fahren dürfen, gilt für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen ausnahmslos die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Das Gericht stellte zudem klar, dass ein Wohnmobil trotz seiner Einstufung als Fahrzeug zur Personenbeförderung nicht wie ein Pkw behandelt wird. Die europäische Fahrzeugklassifizierung ändert nichts an den nationalen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung.

Auch Verkehrszeichen führen häufig zu Missverständnissen

Ein Schild mit der Aufschrift „80 km/h für Lkw“ hebt die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit für schwere Wohnmobile nicht auf. Die allgemeinen Tempolimits der Straßenverkehrs-Ordnung gelten weiterhin, sofern keine ausdrückliche Ausnahme angeordnet ist.
Die wichtigsten Tempolimits auf Autobahnen im Überblick:
  • Bis 3,5 Tonnen: Es gelten die Vorschriften für Pkw.
  • Über 3,5 bis 7,5 Tonnen: Grundsätzlich 80 km/h, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 km/h.
  • Über 7,5 Tonnen: Maximal 80 km/h.
Gerade bei großen Wohnmobilen lohnt sich daher ein Blick in die Zulassungsbescheinigung. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, muss mit einem Bußgeld und je nach Ausmaß der Überschreitung auch mit Punkten in Flensburg rechnen.

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