Telefon-Symbol0511 - 357 66 890E-Mail-Symbolinfo@verkehr-recht.com
Logo Golling Rechtsanwaltskanzlei, Hannover

Standkosten für beschädigte Elektrofahrzeuge: Erhöhte Lagerkosten nur für begrenzte Zeit ersatzfähig

Symbolbild für Verkehrsrecht-News: Globus, Justizia und Paragrafen
Landgericht Koblenz  Urteil vom 04.05.2026 (Az. 14 O 169/24)
Beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge stellen nach einem Unfall wegen der möglichen Beschädigung der Hochvoltbatterie ein besonderes Brandrisiko dar. Deshalb müssen sie häufig zunächst auf einem gesonderten Quarantänestellplatz gelagert werden.

Streit um hohe Standkosten nach Unfall

Ein Abschleppunternehmen hatte ein nach einem Unfall beschädigtes Hybridfahrzeug auf seinem Betriebshof abgestellt. Wegen der möglichen Gefahr eines Batteriebrands wurde das Fahrzeug mit großem Abstand zu anderen Fahrzeugen und Gebäuden gelagert.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners hatte bereits rund 5.500 € für die Standzeit gezahlt. Das Abschleppunternehmen verlangte darüber hinaus weitere ca. 38.600 € von der Fahrzeughalterin.
Zur Begründung führte das Unternehmen an, dass für das beschädigte Elektrofahrzeug ein besonderer Quarantänestellplatz erforderlich gewesen sei. Wegen des notwendigen Sicherheitsabstands von fünf Metern zu brennbaren Materialien sei ein deutlich größerer Platzbedarf entstanden. Zudem sei eine regelmäßige Überwachung notwendig gewesen.

Gericht erkennt erhöhten Aufwand nur für fünf Tage an

Das LG Koblenz stellte zunächst klar, dass zwischen den Parteien durch den Abschleppauftrag auch ein Verwahrungsvertrag zustande gekommen sei. Die Fahrzeughalterin musste daher grundsätzlich für die erforderliche Lagerung bezahlen.
Allerdings unterschied das Gericht zwischen der anfänglichen Quarantänelagerung und der späteren gewöhnlichen Standzeit.
Für die ersten fünf Tage erkannte das Gericht erhöhte Kosten für einen Quarantänestellplatz an.
Grund hierfür war, dass beschädigte Elektro- und Hybridfahrzeuge nach einem Unfall aufgrund einer möglichen Beschädigung der Hochvoltbatterie ein erhöhtes Brandrisiko aufweisen. Der erforderliche Sicherheitsabstand führt zu einem deutlich größeren Flächenbedarf.
Das Gericht hielt hierfür einen Betrag von:
64 € netto pro Tag
76 € brutto pro Tag
für angemessen.

Danach nur noch normale Standkosten

Nach Ablauf von fünf Tagen besteht nach Ansicht des Gerichts regelmäßig kein besonderer Quarantänebedarf mehr.
Für die anschließende Lagerung erkannte das Gericht lediglich gewöhnliche Standkosten an:
16 € netto pro Tag
19 € brutto pro Tag

Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung zeigt, dass erhöhte Lagerkosten für beschädigte Elektrofahrzeuge grundsätzlich gerechtfertigt sein können. Abschleppunternehmen dürfen den zusätzlichen Aufwand für sichere Quarantänestellplätze jedoch nicht unbegrenzt abrechnen.

Entscheidend ist:

Unmittelbar nach dem Unfall kann eine gesonderte Lagerung erforderlich sein,
der erhöhte Platzbedarf besteht regelmäßig nur für einen begrenzten Zeitraum,
danach sind nur noch normale Standkosten ersatzfähig.

Zurück Kontakt Alle Beiträge
Nach oben