Telefon-Symbol0511 - 357 66 890E-Mail-Symbolinfo@verkehr-recht.com
Logo Golling Rechtsanwaltskanzlei, Hannover

Täuschung bei der Theorieprüfung: Das sind die Folgen

Symbolbild für Verkehrsrecht-News: Globus, Justizia und Paragrafen   Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschl. v. 19.11.2025, Az.: 12 ME 92/25
Was passiert eigentlich, wenn man die theoretische Fahrprüfung durch einen anderen ablegen lässt? Damit hat sich unser aktueller Fall beschäftigt und zeigt: Selbst jahrelange unauffällige Fahrpraxis schützt in solchen Fällen nicht vor schwerwiegenden Konsequenzen.
Der Sachverhalt:
Im Mai 2025 entzog die Fahrerlaubnisbehörde einer jungen Frau die Fahrerlaubnis der Klasse B. Grund: Sie hatte die theoretische Prüfung durch eine Stellvertreterin ablegen lassen. Dies stellt eine eindeutige Täuschung dar. Die Antragstellerin argumentierte, ihre jahrelange unauffällige Fahrpraxis spreche für ihre tatsächliche Befähigung, und wollte, dass die Behörde zunächst ein Gutachten über ihre Fahrfähigkeit anordnet.
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts:
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte den Entzug:
  • Wer die theoretische Prüfung täuscht, kann nicht durch spätere Nachweise seine Befähigung beweisen.
  • Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist auch ohne vorheriges Gutachten rechtmäßig.
  • Die sofortige Vollziehung des Bescheides war gerechtfertigt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Warum der Nachweis der Befähigung entscheidend ist:
Nach § 2 Abs. 5 StVG muss jeder Fahrer nachweisen, dass er ein Fahrzeug sicher führen kann. Die Behörde darf laut § 3 Abs. 1 StVG die Fahrerlaubnis entziehen, wenn dieser Nachweis fehlt. In Fällen wie diesem zählt nicht nur die materielle Fähigkeit, sondern auch der formell erbrachte Nachweis der Prüfung. Fehlt dieser, etwa durch Täuschung, ist die Fahrerlaubnis automatisch gefährdet.
Fazit für Betroffene
Täuschung bei der theoretischen Prüfung ist kein Kavaliersdelikt. Selbst eine langjährige, unauffällige Fahrpraxis schützt nicht davor, dass die Fahrerlaubnis ohne MPU oder Gutachten entzogen wird. Wer die Prüfung korrekt ablegt, kann sicher sein, dass die Fahrerlaubnis rechtlich abgesichert ist.

Zurück Kontakt Alle Beiträge
Nach oben