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Unfall beim Rückwärtsausparken auf dem Parkplatz. Wer haftet?

Symbolbild für Verkehrsrecht-News: Globus, Justizia und Paragrafen Unfall beim Rückwärtsausparken auf dem Parkplatz. Wer haftet?

OLG Schleswig, 28.11.2025 - 7 U 87/25

Ein Unfall auf einem Parkplatz ist schnell passiert: Ein Fahrzeug fährt rückwärts aus einer
Parklücke, ein anderes kommt durch die Fahrgasse und es kommt zur Kollision. Doch wer
haftet in einem solchen Fall?

Mit dieser Frage hat sich unter anderem das Oberlandesgericht Schleswig in einem aktuellen
Beschluss beschäftigt.

Der Sachverhalt
Auf der Fahrgasse eines Parkplatzes fuhr ein Autofahrer schneller als die dort angemessenen
Geschwindigkeit von 20 km/h. Gleichzeitig setzte eine Fahrerin rückwärts aus einer
Parklücke aus. Die Fahrzeuge kollidierten.

Die Entscheidung
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass beide Fahrer für den entstandenen Schaden
gleichermaßen (50:50) haften. Beide haben gegen ihre Sorgfalts- und
Rücksichtnahmepflichten auf einem Parkplatz verstoßen.

• Die ausparkende Fahrerin hätte vorsichtiger und umsichtiger aus der Parklücke fahren
müssen.

• Der Fahrer auf der Fahrgasse hätte langsamer und bremsbereit fahren müssen.
Rechtlicher Hintergrund

Die Vorschrift zum Rückwärtsfahren aus § 9 Abs. 5 StVO gilt auf Parkplätzen nicht
unmittelbar.

Auf Parkplätzen gilt ein anderer Maßstab als im fließenden Verkehr Während man im
normalen Straßenverkehr grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass kein Fahrzeug plötzlich
rückwärtsfährt, besteht ein solcher Vertrauensgrundsatz auf Parkplätzen nicht.
Autofahrer müssen jederzeit damit rechnen, dass Fahrzeuge:

• rückwärts ausparken, rangieren oder plötzlich in die Fahrgasse fahren.

Deshalb gilt hier die allgemeine Rücksichtnahmepflicht aus § 1 I StVO in besonderem Maße:
Wer auf einem Parkplatz fährt, muss langsam und jederzeit bremsbereit sein.

Fazit
Auf Parkplätzen tragen häufig beide Beteiligten eine Mitschuld. Sowohl ausparkende
Fahrzeuge als auch Fahrer auf der Fahrgasse müssen besonders vorsichtig sein. Wer zu
schnell fährt oder nicht ausreichend auf rangierende Fahrzeuge achtet, riskiert eine
Haftungsbeteiligung.

Wenn Sie nach einem Parkplatzunfall unsicher sind, wer für den Schaden aufkommt, kann
eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls sinnvoll sein. Oft hängt die Haftungsverteilung von
Details des Unfallhergangs ab.

Lassen Sie uns den Fall gemeinsam angehen.

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